Mitgliedschaftsunterbrechung
Tanzkurse
Das Service - Angebot zum Sparen
Es kann immer mal einen Grund geben, dass man sein Hobby nicht so konsequent ausführen kann, wie man es wahrscheinlich am liebsten möchte. Wenn Sie eine Fehlzeit haben, gibt es die Möglichkeit der Mitgliedschaftsunterbrechung, um bei den Beiträgen etwas zu sparen. Alle Mitgliedschaftsunterbrechungen werden einzeln pro Person bearbeitet, da nicht alle Tanzpaare mit einander verpartnert sind. So ist es möglich, das jemand zur Überbrückung der Unterbrechung mit einer anderen Person dabei bleiben kann. Für die Jahresplanung nutzen Sie unseren Kalender als PDF zum Download. Bitte hier klicken! Gemäß der AGB kündigen Sie die Mitgliedschaftsunterbrechung bitte 30 Tage vor Beginn an. Unterbrechungen gelten nur für vollständig gefehlte Wochen. Für Ferienwochen der Tanzschule braucht keine Unterbrechung eingetragen werden, da diese automatisch nicht berechnet werden. Eine Mitgliedschaftsunterbrechung ist keine Kündigung. Wenn Sie nach oder während der Unterbrechung kündigen möchten, tritt automatisch die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von 30 Tagen in Kraft. Wenn Sie die AGB noch einmal lesen möchten klicken Sie bitte hier.
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Mitgliedschaftsunterbrechungen funktionieren wochenweise!